In eine Immobilie auf Mallorca zu investieren ist ein lohnender Sprung im Leben eines jeden. Mit einem neuen Zuhause im Paradies sesshaft zu werden bringt viel Nervenkitzel und Vorfreude mit sich, aber wie bei allen komplizierten Vorgängen gibt es immer einige bürokratische Verfahren zu überwinden. Wir von Pollentia Properties, Ihre Immobilienmakler in Pollensa, sind uns dieses Faktors voll bewusst, deshalb möchten wir Ihnen die grundlegenden Richtlinien für die Wahl der für Sie am besten geeigneten Vertragsart geben. Möchten Sie mehr erfahren? In diesen Blog-Artikel werden wir Sie ausführlich über alle Aspekte informieren.
Der erste Vertrag vor Unterzeichnung des offiziellen Kaufvertrags ist der Vertrag über das Kaufversprechen (contrato de promesa de compraventa), der wegen seiner Eigenschaften sehr zu empfehlen ist. Diese Vereinbarung legt das zukünftige Immobiliengeschäft mit dem Versprechen des Käufers und Verkäufers fest. Im Vergleich zum Kaufvertrag befreit dieser Vertrag die beiden Parteien von der Pflicht einer sofortigen Vertragserfüllung, legt aber fest, dass dies in Zukunft geschehen muss, sodass, wenn eine der beiden Parteien dieser Verpflichtung nicht nachkommt, die andere Seite Entschädigung fordern kann. Darüber hinaus legt dieser Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen auch den Termin des Immobiliengeschäfts fest, ebenso wie die Identifizierung der Immobilie, den Preis und den Termin der Unterzeichnung.
Ein weiterer Vertrag, der wegen seiner Eigenschaften sehr häufig empfohlen wird, ist der Anzahlungsvertrag (contrato de arras). Die Vorauszahlungen (arras) sind ein Finanzbeitrag, den der Käufer dem Verkäufer entrichtet, um den Kaufvertrag abzusichern. Für diese Vertragsart gibt es drei verschiedene Typen von Anzahlungen:
Die dritte und letzte Vetragsart nennt sich Kaufoptionsvertrag (contrato de opción de compra) und gibt einem der beiden Geschäftspartner – genannt Wählender (optante) – das Recht, aber nicht die Pflicht, eine Immobilie der Gegenseite – genannt Gewährender (concedente) – zu erwerben; Letzterer hingegen ist zum Verkauf verpflichtet. Das Immobiliengeschäft hängt von der Entscheidung des Wählenden am Ende des vereinbarten Zeitraums ab. Der Eigentümer darf die Immobilie in dieser Zeit nicht an Dritte verkaufen.
Jeder der hier aufgeführten Verträge ist rechtskräftig. Welchen Sie wählen hängt von Ihren Bedürfnissen und Interessen zum Geschäftszeitpunkt ab. Dennoch möchten wir erwähnen, dass unser Team bei Pollentia Properties aus hochqualifizierten Immobilienmaklern auf Mallorca besteht, die sehr viel Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt auf professionelle Beratung vertrauen und deshalb können Sie unsere Makler auch zu sämtlichen Angelegenheiten kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu dürfen.