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Was ändert das Gesetzesdekret 9/2020? Aktualisierungen der Balearenregierung über Stadtentwicklung, Immobilien und Baurecht auf Mallorca

Was ändert das Gesetzesdekret 9/2020? Aktualisierungen der Balearenregierung über Stadtentwicklung, Immobilien und Baurecht auf Mallorca

Im Mai 2020 wurde das Gesetzesdekret 9/2020 erlassen, das Sofortmaßnahmen für den territorialen Schutz der Balearen vorsieht. Die Immobilienmakler von Pollentia Properties in Pollensa erklären Ihnen die wichtigsten Punkte in diesem Blogartikel; also schnappen Sie sich Zettel und Stift und lesen Sie aufmerksam weiter.

Das Inkrafttreten am Tag seiner Veröffentlichung, dem 25. Mai, verfestigt die Folgen eines anderen Gesetzesdekrets desselben Monats, 8/2020, das die wirtschaftliche Aktivität wiederbeleben soll und die Grundlagen für die Reaktivierung des Bausektors, die Erneuerung und Umgestaltung von Hotels legte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Bedingungen für den Erwerb einer Immobilie auf Mallorca gibt es nunmehr einen neuen Erlass bezüglich des Bauwesens, der darauf abzielt, den Schutz des rustikalen Bodens der Inseln auszudehnen, die Stadtentwicklung einzudämmen und Maßnahmen zur Landschafts- und Umweltintegration sowie zur Wassereinsparung einzuführen.

 

Urbane Grundstücke mit nicht konsolidierter Bebauung, Neuklassifizierung von Bauland und Regulierung von ländlichen Gebieten

Wenn wir von urbanen Grundstücken mit nicht konsolidierter Bebauung sprechen, beziehen wir uns auf Grundstücke, die als städtisch gelten, dies aber mit dem neuen Gesetz nicht mehr sind, da sie keine städtischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, so wie sie das Städtebaugesetz der Balearen festlegt. Auf diese Weise versucht sich an das neue Gesetz der geltenden Norm anzupassen, wodurch eine Klassifizierung von Grundstücken als bebaubares oder rustikales Land möglich wird.

Die neue Regelung sieht die Aussetzung der Bearbeitung der Entwicklungsplanung, der Verwaltungsinstrumente und der Erteilung jeglicher Genehmigung oder Lizenz für alle städtischen Grundstücke mit nicht konsolidierter Bebauung für Wohnzwecke, touristische oder gemischte Nutzung vor, die alle Anforderungen des Artikels erfüllen.

 

Die Frist für das Moratorium zur Anpassung wurde auf Dezember 2021 festgesetzt

Die Gemeindeparlamente sowie das Rathaus von Palma müssen die neue Verordnung umsetzen und zwar mit Bewilligungsbeginn dieser vor dem 31. Dezember 2021, andernfalls wird die Zuständigkeit von der Regierung der Balearen übernommen.

Die Frist für die Anpassung von urbanen Grundstücken mit nicht konsolidierter Bebauung betrifft einzig und allein die Grundstücke, die sämtliche Anforderungen des Artikels erfüllen. Dazu gehören urbane Grundstücke, die gemäß der Planung für Wohnzwecke, touristische oder gemischte Zwecke vorgesehen sind und die nicht in den Genuss der städtischen Dienstleistungen kommen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten noch nicht begonnen wurden oder nicht im Zeitplan liegen, sowie Grundstücke, die nicht von mehr als zwei Dritteln des Stadtgebietes umgeben sind, das vollständig bebaut ist.

Das Ziel ist es, alle Arbeiten auf diesen Grundstücken zu unterbinden, bis das zuständige Gemeindeparlament oder die Stadt Palma die Planung entsprechend anpasst, mit der Möglichkeit, sie als Bauland oder rustikalen Boden einzuordnen.

 

Neubestimmung des bebaubaren Bodens

Im Gegensatz zum Moratorium für nicht konsolidiertes städtisches Land muss die Deklassierung von planmäßig und außerplanmäßig bebaubarem Land in Betracht gezogen werden.

A) Ersteres, Land, das für touristische oder gemischte Wohnzwecke bestimmt ist und die unten genannten Anforderungen erfüllt, wird automatisch deklassiert und zu Gemeindeland. Die Voraussetzungen für die Deklassifizierung dieser bebaubaren Böden sind:

- Die allgemeine Gemeindeplanung ist nicht an die Bestimmungen für erschließbares Land des Inselterritorialplans angepasst.

- Die materielle Durchführung der neuen Erschließung hat noch nicht begonnen.

- Die Fristen für die Durchführung sind abgelaufen.

Darüber hinaus legt der Text fest, dass Grundstücke, dessen Anpassung an den Inselterritorialplan zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets bearbeitet wird, die Klassifizierung als städtisches oder bebaubares Land beibehalten, sofern sie die erste Genehmigung erhalten haben und noch keine drei Jahre seit der letzten wesentlichen Änderung ihrer Bearbeitung vergangen sind.

B) Im letztgenannten Fall werden sie deklassiert, vorausgesetzt, sie existieren seit mehr als 8 Jahren und wurden im ursprünglichen Aktionsprogramm zur Stadtentwicklung nicht genehmigt. In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass das Grundstück die oben genannten Anforderungen erfüllt, sondern nur die gesamte Laufzeit und die fehlende Erstgenehmigung sind relevant. Außerdem besteht keinerlei Benachteiligung aufgrund der Verwendung.

 

Regulierung von rustikalem Boden

In diesem Fall wird eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um bestimmte Gebäudeparameter zu reduzieren. Dazu gehört die Unzulässigkeit des Baus von Einfamilienhäusern auf Grundstücken, die zu Gebieten mit Erosions-, Erdrutsch-, Feuer- oder Überschwemmungsgefahr gehören. Des Weiteren ist die Reduzierung der Bauparameter in den Kategorien der rustikalen Grundstücke des Inselterritorialplans mit einer Begrenzung der maximal bebaubaren Fläche bzw. des maximalen prozentualen Anteils des Grundstücks, auf dem das Gebäude stehen darf, vorgesehen.

Ebenso könnte die Gemeinde- oder Stadtplanung restriktiver ausfallen, wenn es um Anträge für neue Gebäude oder umfassende Reformen bestehender Gebäude geht. Mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben muss ein technisches Projekt enthalten sein, das bestimmte Maßnahmen zur Integration von Umwelt und Landschaft umfasst, um die Auswirkungen der Arbeiten zu minimieren. In diesem Sinne werden die notwendigen Maßnahmen zur Wassereinsparung, bestehend aus der Sammlung von Regenwasser und dessen Wiederverwendung, festgelegt.

 

Wenden Sie sich an unsere Immobilienmakler in Pollensa, um weitere Informationen zu erhalten

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass man nach den neuen Vorschriften verpflichtet ist, beim Bau oder Kauf eines Hauses auf Mallorca die Nutzung der gesuchten Immobilie zu berücksichtigen. Wenn man also einen personalisierten Raum gestalten will, muss man über alle kürzlich beschlossenen Maßnahmen informiert sein. Wir haben ein souveränes Team, das Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung steht, welche Schritte Sie vor dem Kauf Ihres Hauses auf Mallorca unternehmen sollten. Unsere Immobilienmakler in Pollensa helfen Ihnen bei all Ihren Fragen, und sie beraten Sie über alles, was Sie wissen müssen, damit Sie über die neuesten Immobilienentwicklungen auf dem Laufenden sind.