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Es gibt eine perfekte Hypothek für Sie auf Mallorca, wir können Ihnen helfen, sie zu finden!

Es gibt eine perfekte Hypothek für Sie auf Mallorca, wir können Ihnen helfen, sie zu finden!

Derzeit steigt die Zahl der Interessenten am Kauf eines Eigenheims auf Mallorca. Krisenzeiten bieten zugleich auch Chancen, und wer diese zu erkennen weiß, kann sowohl seine Verkaufs- als auch seine Investitionsmöglichkeiten erhöhen.

Der Markt bietet zwar interessante und zunehmend erschwinglichere Immobilien, der Kaufablauf kann jedoch etwas umständlich sein, wenn man keine Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Die Kenntnis der jeweils geltenden Gesetzgebung ist ebenso wichtig wie die der für jeden Schritt erforderlichen Unterlagen. Beachten Sie diese Liste aufmerksam, sie kann Ihnen einige finanziell wichtigen Daten übermitteln.

 

Was Sie vor Abschluss einer Hypothek beachten sollten

Wenn auch einige Beschäftigungsverhältnisse wie die eines Beamten oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine gewisse Sicherheit für die Hypothek-Abzahlung bieten, bedeutet es immer ein Risiko, eine langfristige Fixkostenbelastung aufzunehmen. Da Hypotheken normalerweise nur 80% des Schätzungswerts finanzieren, ist es unerlässlich, über die entsprechenden Rücklagen zu verfügen, um den restlichen Kaufpreis zu finanzieren. Daher wird die Bank je nach unserem Einkommen und Alter die monatlich zu zahlende Summe sowie den finanzierten Höchstbetrag festlegen

Weitere Schulden, die wir eventuell haben, können ebenfalls Einfluss auf die Bewilligung der Hypothek haben. Daher ist der Nachweis einer positiven Kredithistorie, d.h. anderer Darlehen, die fristgerecht zurückgezahlt wurden, für die Einschätzung neuer Finanzhilfen vorteilhaft. Die Bürgschaft einer anderen Person, eventuell eines Verwandten, kann in einigen Fällen ausschlaggebend sein.

Das ist der Grund, weshalb diese Unterlagen bei der Aufnahme einer Hypothek erforderlich sind, um unsere Situation und die finanzielle Prognose zu analysieren. Sie werden ebenso zur Beschreibung der Immobilie und ihrer Rechtslage sowie der Identifizierung der an der Transaktion beteiligten Personen benötigt.

 

Welche Unterlagen werden zum Abschluss einer Hypothek benötigt?

Nachstehend geben wir Ihnen die Unterlagen an, die Sie gegebenenfalls zum Abschluss Ihrer Hypothek benötigen. Um die bürokratischen Formalitäten bis zum Abschluss der Hypothek zu beschleunigen, finden Sie hier die Unterlagen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer je nach den Gegebenheiten der Transaktion vorzulegen haben.

Unterlagen, die der Hypotheken-Antragsteller benötigt:

Vorauszahlungs- oder Kaufvertrag (immer erforderlich): Falls kein solcher Vertrag besteht, sind dem Verwaltungsbüro folgende Informationen anzugeben: die Höhe der Kaufsumme, bereits geschuldete und ausstehende Beträge oder zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, sowie die Grundbuchangaben der Immobilien, die eventuell zusammen mit der belasteten Immobilie erworben werden.

Nachweis des Familienstands (in folgenden Fällen erforderlich): Wenn der Antragsteller in Katalonien, auf den Balearen oder in der Region Valencia in Gütergemeinschaft oder in den übrigen autonomen Regionen Spaniens in Gütertrennung verheiratet ist, benötigt er eine Kopie des im Personenstandsregister eingetragenen Ehevertrags. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Personen ist das im Personenstandsregister eingetragene Gerichtsurteil der Trennung oder Scheidung und die Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung erforderlich.

Der Eintrag im Personenstandsregister der oben genannten Dokumente kann mit einer beglaubigten Heiratsurkunde nachgewiesen werden, die vom Personenstandsregister ausgestellt wird oder eventuell im Familienstammbuch enthalten ist.

Wohngebäudeversicherung: Wenn Sie eine andere als die von der Bank angebotene Wohngebäudeversicherung haben, ist diese bei der Unterzeichnung vorzulegen. Die Wohngebäudeversicherung kann zwar zur Absicherung der hypothekarisch belasteten Immobilie eingesetzt werden, ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um eine Finanzierung zu erhalten.

Am Tag der Unterzeichnung müssen die Originale aller eingereichten Unterlagen, bei Angestellten auch die letzte Gehaltsabrechnung, und der gültige Personalausweis vorgezeigt werden. Für die Verkäufer gilt ebenfalls die Vorlage des gültigen Ausweises.

Unterlagen, die der Verkäufer vorzulegen hat:

Die Eigentumsurkunde für Wohneigentum, unabhängig davon, ob es sich um einen Hauskauf oder eine Hypothek auf eine unserer Liegenschaften handelt.

Letzter Beleg der Grundsteuer (span. IBI): bei Kauf der Immobilie direkt von einem Kreditinstitut benötigen wir die letzten 4 Belege. Die Gemeindeverwaltung kann uns eine Bescheinigung des laufenden Jahres ausstellen, die ebenfalls gültig ist.

Ggf. aktuelle Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, mit den Zahlungen auf dem neuesten Stand zu sein: diese kann sowohl vom Verwalter als auch vom Vorsitzenden oder Schatzmeister der Gemeinschaft ausgestellt werden.

Energie Effizienz-Zertifikat: wird in der Regel von einem Gutachter oder einem anderen qualifizierten Sachverständigen ausgestellt; umfasst Informationen über den energetischen Gebäudezustand.

Bescheinigungen, dass die Immobilie lastenfrei ist:

von der Bank ausgestellt (30 Tage vor der Unterzeichnung zu beantragen)

  • Bescheinigung über die ausstehende Schuld, wenn die Hypothek noch nicht getilgt ist
  • Bescheinigung, dass keine Schulden bestehen, wenn die Hypothek getilgt, aber noch eingetragen ist

Auf Antrag des Gläubigers vom Gericht ausgestellt:

  • Gerichtsbeschluss zur Aufhebung, wenn sich die Wohnung in Zwangsvollstreckung zugunsten einer privaten Körperschaft befindet. Die Immobilie kann mit weiteren Schulden wie einer auflösenden Bedingung finanziellen Inhalts belastet sein. Zu deren Löschung können die entsprechenden Bescheinigungen des Kreditgebers erforderlich sein.

Bescheinigung der Bauabnahme, falls nicht im Grundbuch als abgenommen verzeichnet.

Erbschaft- und Schenkungssteuer - Formular 650, wenn die Verkäufer die Immobilie vor weniger als 5 Jahren geerbt haben.

Einfache Bescheinigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse: Falls eine der in der einfachen Bescheinigung aufgeführten Personen verstorben sein sollte, muss die Erbschaft im Grundbuch eingetragen und eine aktualisierte einfache Bescheinigung, in der die Erben bereits eingetragen sind, zusammen mit dem o.g. Formular650 vorgelegt werden.

Bescheinigung über den Steuersitz bei nicht in Spanien ansässigen Verkäufern; wird vom Finanzamt ausgestellt.

 

Kontaktieren Sie unsere Immobilienagentur in Pollensa und lassen Sie sich von uns beim Kauf oder Verkauf Ihres Hauses in Sachen Hypothek beraten

Die Entscheidung, Ihr Haus auf Mallorca zu verkaufen oder diese Immobilie zu kaufen, in die Sie sich verliebt haben, kann manchmal schwierig werden, wie wir Ihnen bereits in unserem Blogartikel über die juristischen Aspekte erzählt haben.

Unsere Immobilienagentur stützt sich dabei auf unseren Hypothekenpartner Mortgage Direct, der Sie im Zweifelsfall beraten kann.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mehr über diese und andere Möglichkeiten zur Vermögenserweiterung zu erfahren und bei weiteren Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca. Bei Pollentia Properties stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Immobilien auf Mallorca optimal zu verwalten.