In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in Spanien verschärft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien.
Eine der wichtigsten Verpflichtungen besteht darin, vor Beginn eines Vermarktungsprozesses über einen gültigen Energieausweis (EPC) zu verfügen.
Diese Anforderung ist derzeit im Königlichen Dekret 390/2021 geregelt, das das grundlegende Verfahren für die Energiezertifizierung von Gebäuden festlegt und klar definiert, wann dieser Ausweis eingeholt werden muss.
Der Energieausweis (EPC) ist ein offizielles Dokument, das von einem qualifizierten Techniker erstellt wird und den Energieverbrauch einer Immobilie bewertet.
Er weist eine Energieeffizienzklasse auf einer Skala von:
Dieses Dokument enthält wichtige Informationen für potenzielle Käufer oder Mieter, darunter:
Der Energieausweis ist in folgenden Fällen erforderlich:
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie eine Immobilie rechtlich gesehen nicht bewerben oder vermarkten dürfen, ohne dass der Energieausweis bereits ausgestellt und registriert wurde.
Das bedeutet, dass der Energieausweis vorliegen muss, bevor die Immobilie auf Immobilienportalen oder in Werbematerialien veröffentlicht wird.

Nach spanischem Recht muss die Energieeffizienzklasse der Immobilie in allen Werbematerialien deutlich angegeben werden, darunter:
Die Veröffentlichung eines Immobilienangebots ohne Angabe der Energieeffizienzklasse stellt einen Ordnungswidrigkeit dar.
Die Verantwortung für die Beschaffung des Energieausweises liegt beim Eigentümer der Immobilie.
Der Eigentümer muss:
Immobilienagenturen wie Pollentia Properties stellen sicher, dass der Energieausweis vor Beginn des Verkaufs- oder Vermietungsprozesses vorliegt, und können während des gesamten Verfahrens behilflich sein.
Die Nichteinhaltung der Energieausweisvorschriften kann zu Geldstrafen führen.
Häufige Verstöße sind:
Die Geldstrafen können je nach Schwere des Verstoßes zwischen etwa 300 € und 6.000 € liegen.

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