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Verhindern Sie Strafzahlungen bei der Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca, nur weil Sie nicht über den Energieausweis verfügen

Verhindern Sie Strafzahlungen bei der Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie auf Mallorca, nur weil Sie nicht über den Energieausweis verfügen

In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in Spanien verschärft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien.

Eine der wichtigsten Verpflichtungen besteht darin, vor Beginn eines Vermarktungsprozesses über einen gültigen Energieausweis (EPC) zu verfügen.

Diese Anforderung ist derzeit im Königlichen Dekret 390/2021 geregelt, das das grundlegende Verfahren für die Energiezertifizierung von Gebäuden festlegt und klar definiert, wann dieser Ausweis eingeholt werden muss.

 

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis (EPC) ist ein offizielles Dokument, das von einem qualifizierten Techniker erstellt wird und den Energieverbrauch einer Immobilie bewertet.

Er weist eine Energieeffizienzklasse auf einer Skala von:

  • A → am effizientesten
  • G → am wenigsten effizient

Dieses Dokument enthält wichtige Informationen für potenzielle Käufer oder Mieter, darunter:

  • Geschätzter Energieverbrauch
  • CO₂-Emissionen
  • Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie

 

Wann ist dies vorgeschrieben?

Der Energieausweis ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Beim Verkauf einer Immobilie
  • Bei der Vermietung an einen neuen Mieter
  • Bei der Vermarktung einer Immobilie auf dem Immobilienmarkt

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie eine Immobilie rechtlich gesehen nicht bewerben oder vermarkten dürfen, ohne dass der Energieausweis bereits ausgestellt und registriert wurde.

Das bedeutet, dass der Energieausweis vorliegen muss, bevor die Immobilie auf Immobilienportalen oder in Werbematerialien veröffentlicht wird.

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Die Energieeffizienzklasse muss in der Werbung angegeben werden

Nach spanischem Recht muss die Energieeffizienzklasse der Immobilie in allen Werbematerialien deutlich angegeben werden, darunter:

  • Immobilienportale
  • Anzeigen
  • Broschüren
  • Gewerbliche Inserate

Die Veröffentlichung eines Immobilienangebots ohne Angabe der Energieeffizienzklasse stellt einen Ordnungswidrigkeit dar.

 

Wer ist für die Beschaffung des Zertifikats zuständig?

Die Verantwortung für die Beschaffung des Energieausweises liegt beim Eigentümer der Immobilie.

Der Eigentümer muss:

  • einen qualifizierten Techniker beauftragen
  • den Energieausweis bei der zuständigen regionalen Behörde registrieren lassen
  • den Energieausweis dem Käufer oder Mieter zur Verfügung stellen

Immobilienagenturen wie Pollentia Properties stellen sicher, dass der Energieausweis vor Beginn des Verkaufs- oder Vermietungsprozesses vorliegt, und können während des gesamten Verfahrens behilflich sein.

 

Was passiert, wenn Sie keinen Energieausweis haben?

Die Nichteinhaltung der Energieausweisvorschriften kann zu Geldstrafen führen.

Häufige Verstöße sind:

  • Die Werbung für eine Immobilie ohne Angabe der Energieeffizienzklasse
  • Der Verkauf oder die Vermietung ohne gültigen Energieausweis
  • Die Nichtregistrierung des Energieausweises oder die Nichtvorlage gegenüber dem Käufer

Die Geldstrafen können je nach Schwere des Verstoßes zwischen etwa 300 € und 6.000 € liegen.

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Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Energieausweises?

Bei Pollentia Properties begleiten wir unsere Kunden bei jedem Schritt des Verkaufs- oder Vermietungsprozesses auf Mallorca.

Unser Team unterstützt Sie gerne dabei:

  • Ihren Energieausweis zügig zu beschaffen
  • Ihnen qualifizierte Fachleute zu vermitteln
  • vor der Vermarktung Ihrer Immobilie die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen

Kontaktieren Sie uns noch heute, um den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie auf Mallorca mit voller Zuversicht in Angriff zu nehmen.